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Allgemeine Geschäftsbedingungen JV Möbel Schweiz GmbH
 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der JV Möbel Schweiz GmbH (nachstehend JVmoebel  genannt) regeln das Geschäftsverhältnis der JV Möbel Schweiz GmbH  (Verkäufer) und deren Kunden (Käufer).

Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Verbraucher und Unternehmer.

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen von Waren und Dienstleistungen der JVmoebel . Sie werden zum Bestandteil jedes Vertrages, den ein Kunde mit der JVmoebel  abschliesst. Einkaufsbedingungen des Kunden, welche diesen Bestimmungen widersprechen, sind für die JVmoebel  unverbindlich, selbst wenn sie diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

1.2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


2. Vertragsabschluss

Ein bindender Vertrag ist abgeschlossen, sobald der Kunde die Auftragsbestätigung empfangen hat oder wenn vor Ort eine übereinstimmende Willenserklärung zum Vertragsschluss abgegeben wurde.

Bestellungen für die im Shop angebotenen Produkte können über das Internet abgegeben werden. Mit dem Absenden einer Bestellung erklärt der Kunde sein verbindliches Vertragsangebot. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung durch eine automatisierte Email. Mit dieser Email-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.

Der Verkauf der angebotenen Waren und Dienstleitungen erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen und nur an Personen im geschäftsfähigen Alter. JVmoebel behält sich vor, Bestellanfragen aus wirtschaftlichen Gründen abzulehnen.


3. Vertragsrücktritt

3.1 Grundsätzlich kann nicht vom Vertrag zurückgetreten werden. Hält ein Kunde den Vertrag nicht, hat er der JVmoebel  Stornokosten von 30% des Kaufpreises als Schadenersatz zu leisten. Bei Mängeln an der Kaufsache kann nicht zurückgetreten werden, es gelten hierbei die Garantiebestimmungen.

3.2 Im Falle eines Rücktritts sind die Parteien zur Rückabwicklung verpflichtet.

3.3. Bei Waren welche eine Lieferfrist aufweisen, muss der Kunde mindestens 15% des Kaufpreises als Anzahlung leisten.

3.4. JVmoebel  behält sich vor vom Vertrag zurückzutreten, falls der Kunde die Anzahlung nicht innert 7 Tagen leistet. In diesem Fall werden 30% Stornokosten vom Kaufpreis berechnet.

3.5. JVmoebel  behält sich das Rücktrittsrecht für folgende Fälle vor:

3.6 Annahmeverzug des Kunden.

3.7 Wesentliche Veränderungen in den Verhältnissen des Kunden.

3.8 Wenn die Ware ohne das Verschulden der JVmoebel  nicht oder erst unangemessen spät geliefert werden kann.

3.9 Wird die Abholung auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden um mehr als 14 Tage nach Anzeige der Abholbereitschaft verzögert, ist JVmoebel berechtigt, ein Lagergeld in Höhe von 5 % des (Brutto-) Kaufpreises für jeden Monat berechnen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass JVmoebel kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

3.10 Im Falle einer Nachbesserung erfolgt die Abholung ab Bordsteinkante.


4. Lieferung und Versandkosten

JVmoebel bietet einen bequemen und sicheren Lieferservice bis zur Bordsteinkante an Ihre Wunschadresse. Accessoires und Kleinmöbel werden per Paket durch UPS oder DHL versandt. Größere Möbelstücke liefern wir per Möbelspedition.

Bei größeren Möbelstücken, die per Spedition versendet werden, kontaktieren wir Sie vorher telefonisch bzw. bei Nicht-Erreichbarkeit schriftlich, um Ihren Wunschtermin zu vereinbaren.

Unsere Partnerspedition stellt auf Wunsch eine Person (der Fahrer) für einen Aufpreis von CHF 99 (bis 2 OG) als Tragehilfe zur Verfügung.
In diesem Fall muss der Auftraggeber eine 2 Person zur Verfügung stellen. Dieser Service muss vor der Zustellung dazugebucht werden.

Dies gilt nicht für kleine Produkte wie Stühle oder Hocker, sondern ausschließlich für schwere und sperrige Produkte die eine Person alleine nicht tragen kann.

Unsere Partnerspedition liefert gegen einen Aufpreis von CHF 199 auch mit 2-Mann bis in die Wohnung.**

Der Service 1-Mann Hilfe oder 2-Mann Hilfe muss vor der Zustellung dazugebucht werden.**

**(In diesem Fall haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass ein Möbeltransport durch Eingänge und Treppenhäuser möglich ist. Preis gilt bis zur 4 Etage inklusive)

Die Versandkosten für Waren aus Beton mit einem Gewicht von über 300 bzw. bis 1000 kg betragen pauschal CHF 450. Sie gehen zu Lasten des Kunden.
Waren aus Beton werden nur Bordsteinkante (Anlieferung an den Wunschort augeschlossen) mit einer Hebebühne angeliefert.

JVmoebel liefert in folgende Länder - Deutschland, Dänemark, Belgien, Frankreich, Grossbritanien, Luxemburg, Niederland, Österreich, Italien.

Kunden können sich bei Fragen zu ihren Bestellungen auf www.JVmoebel.ch im Bereich „Mein Konto/Meine Bestellungen“ informieren.

 
5. Verzögerung und Unmöglichkeit der Lieferung

Die Angabe bestimmter Lieferfristen und -termine steht unter dem Vorbehalt, dass wir selbst rechtzeitig und richtig beliefert werden. JVmoebel ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von JVmoebel oder dessen Unterlieferanten eintreten -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

Bei Lieferverzögerungen muss eine 14 wöchige Nachfrist eingeräumt werden. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist, kann der Kunde vom Vertrag zurück treten. Fälle höherer Gewalt und Lieferprobleme des Vorlieferanten etc. entbinden uns von der angegebenen Lieferfrist und von der Verpflichtung zur vollständigen Auslieferung.

Die Haftungsbegrenzung gemäß vorstehendem Absatz gilt nicht, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, wenn es um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht oder wenn ein Fixgeschäft vereinbart war.


6. Kaufpreis, Zahlung und Verrechnung, Gutscheine

6.1. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) brutto (inkl. MwSt) oder in Euro,

6.2. Nach Empfang der Auftragsbestätigung ist der Kunde verpflichtet, innert 14 Tagen mindestens 15% des Kaufpreises auf das Konto der JVmoebelzu überweisen. Der Name des Käufers oder die Referenznummer ist anzugeben. Ist die Zahlung bis am 14. vollen Tag nach Fristbeginn nicht eingetroffen, behält sich die JVmoebel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3. Der Restbetrag wird fällig, sobald die Ware abgeholt oder bei einer Lieferung bis spätestens der Chauffeur den Artikel zustellt. In jedem Fall muss die Ware bezahlt sein bevor diese in den Besitz des Käufers übergeht. Abholungen oder Lieferungen auf Rechnung sind nicht möglich.

6.4. Die Zahlungsfristen sind auch einzuhalten, wenn sich die Lieferung aus Gründen, die die JVmoebel nicht zu vertreten haben, verzögern oder unmöglich wird.

6.5. Wesentliche Veränderungen in den Verhältnissen des Kunden, die die Zahlung der Ware gefährden, berechtigen die JVmoebel die Ware zurückzubehalten bzw. zurückzufordern oder zum Vertragsrücktritt.

6.6. Der Kunde kann keine Forderungen gegen die JVmoebel mit Gegenforderungen verrechnen. Das Recht der Verrechnung steht nur der JVmoebel zu.

6.7. Alle Gutscheine sind namensgebunden und können nicht an Drittpersonen übertragen werden. Gutscheine sind nicht kombinierbar wie auch kumulierbar. Gutscheine sind nicht in Bargeld auszahlbar.

 
 
7. Rechnungskauf und Finanzierung mit Klarna

7.1 Kauf auf Rechnung    

Beim Kauf auf Rechnung ist der in Rechnung gestellte Betrag spätestens bis zu dem auf dem  Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum auf das in der Rechnung angegebene Konto unseres externen Partners, der Klarna GmbH, zu bezahlen. Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche  Bonitätsprüfung durch die Klarna GmbH voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der  Bonität der Kauf auf Rechnung gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Klarna GmbH, welche nach Abschluss des Kaufvertrages die Rechnungsforderung des Händlers übernimmt. Wir bleiben auch bei dem Kauf auf Rechnung über Klarna zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerruferklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.    Kommen Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nach, so geraten Sie mit Ablauf der Ihnen gesetzten Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung in Verzug und haben Verzugszinsen von 8% zu bezahlen. Klarna ist berechtigt, pro Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von bis zu CHF 30,00 sowie weitere Gebühren, insbesondere die Kosten für ein allfälliges Inkassoverfahren, in Rechnung zu stellen. Weiter kann Klarna künftig die Abwicklung der Zahlungsmodalitäten von Kaufverträgen, auch in Bezug auf andere Händler, verweigern. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klarna GmbH.     

7.2 Eigentumsvorbehalt;

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum  der JVmoebel   (Art. 715 OR). Sie ist berechtigt, diesen Eigentumsvorbehalt ohne Mitwirkung des Kunden im Eigentumsregister an dessen Wohnort eintragen zu lassen.

 
8 Annahmeverzug des Kunden

8.1. Ist eine Abholung vereinbart und wird die Ware nicht innert der Frist von 14 Tagen vom Kunden abgeholt, so wird diesem pro weiteren Tag eine Lagergebühr von CHF 10.- verrechnet. Die JVmoebel  behält sich das Recht vor. Ware welche nicht innerhalb von 14 Tagen abgeholt wird an andere Kunden weiterzugeben. Sollte der Kunden die Ware nach dieser Frist noch abholen wollen, muss diese erneut bestellt werden und die Lieferfristen fallen erneut an.

8.2. Ist die Versendung vereinbart und kann die Ware aus einem Grund, der in der Person des Kunden liegt, nicht zugestellt werden, so ist die JVmoebel  in Ausnahmefällen ermächtigt CHF 10.- als Lagergebühr pro Tag zu erheben. Die zusätzlich entstandenen Transportkosten werden auf den Kunden überwälzt. Sollte der Kunde sich dafür entschieden haben, die Restforderung nicht vor Auslieferung an JVmoebel , sondern zum Zeitpunkt der Lieferung in Bar an den Chauffeur zu bezahlen und zum vereinbarten Liefertermin das Geld trotzdem nicht an den Chauffeur aushändigen können, wird der Chauffeur die Ware wieder retour nehmen und mit dem Kunden einen neuen Liefertermin vereinbaren. Alle sich daraus ergebenden Mehrkosten hat der Kunde zu tragen bzw. wird  JVmoebel   diese dem Kunden weiterverrechnen.

Bei Ware welche nicht innerhalb von 14 Tagen aufgrund des Kunden nicht versendet werden kann, behält sich die JVmoebel  das Recht vor diese erneut  an andere Kunden weiterzugeben. Sollte der Kunden die Ware nach dieser Frist noch empfangen wollen, muss diese erneut bestellt werden und die Lieferfristen fallen erneut an. In diesem Fall werden die bisher entstandenen Kosten auf den Kunden überwälzt.

 

9. Kosten, Gebühren, Versandkosten

Gebühren und weitere Kosten sind in jedem Angebot deklariert, hierbei sind Waren die aus Beton produziert wurden ausgenommen. Die Versandkosten für Waren aus Beton mit einem Gewicht von über 300 bzw. bis 1000 kg betragen pauschal CHF 450. Sie gehen zu Lasten des Kunden.

 

10. Kaufpreis, Zahlung und Verrechnung

10.1. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) brutto (inkl. MwSt) oder in Euro,

10.2. Nach Empfang der Auftragsbestätigung ist der Kunde verpflichtet, innert 7 Tagen mindestens 15% des Kaufpreises auf das Konto der JVmoebel   zu überweisen. Der Name des Käufers oder die Referenznummer ist anzugeben. Ist die Zahlung bis am 7. vollen Tag nach Fristbeginn nicht eingetroffen, behält sich die JVmoebel   das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.

10.3. Der Restbetrag wird fällig, sobald die Ware abgeholt oder bei einer Lieferung bis spätestens der Chauffeur den Artikel zustellt. In jedem Fall muss die Ware bezahlt sein bevor diese in den Besitz des Käufers übergeht.  Abholungen oder Lieferungen auf Rechnung sind nicht möglich.

10.4. Die Zahlungsfristen sind auch einzuhalten, wenn sich die Lieferung aus Gründen, die die JVmoebel  nicht zu vertreten haben, verzögern oder unmöglich wird.

10.5. Wesentliche Veränderungen in den Verhältnissen des Kunden, die die Zahlung der Ware gefährden, berechtigen die JVmoebel  die Ware zurückzubehalten bzw. zurückzufordern oder zum Vertragsrücktritt.

10.6. Der Kunde kann keine Forderungen gegen die JVmoebel   mit Gegenforderungen verrechnen. Das Recht der Verrechnung steht nur der JVmoebel  zu.


 
11. Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald die Ware zur Versendung abgegeben wurde. Handelt es sich um ein Einzelstück, so gehen Nutzen und Gefahr bereits beim Vertragsschluss über. (Art. 185 OR).

 
12. Eigenschaften der Ware

12.1. Die Ware entspricht der Produktbeschreibung. Ist nichts anderes vereinbart, werden die dort abgebildeten Modelle mit den angegebenen Spezifikationen (Farbe, Masse etc.) geliefert. Abweichungen gegenüber dem Foto können sich durch situative Einflüsse ergeben, wie z.B aufgrund der Beleuchtung oder Farbkontraste, aber auch aufgrund des Bildschirms und dessen Einstellungen.
Geringe branchenübliche Abweichungen der Spezifikationen sind möglich und begründen keinerlei Ansprüche des Kunden.

12.2. Passende Schrauben und Dübel für die Montage von Wohnwänden, Schränken und Sideboards werden mitgeliefert. Es können aber auch andere als die Originalteile geliefert werden.

12.3 Der Käufer hat zu überprüfen, ob seine gekaufte Ware in den eigenen Räumlichkeiten Platz haben und diese transportfähig in die Wohnung transportiert werden kann.
Die JVmoebel  übernimmt keine Haftung für Artikel welche nicht in die Räumlichkeiten des Käufers passen.
 

13. Prüfungsbericht und Mängelrüge

Der Kunde hat die Ware nach Erhalt zu prüfen und Beanstandungen innert spätestens 5 Tagen der JVmoebel  bekannt zu geben. Entweder kann die mangelhafte Ware am Abholungsort gezeigt werden oder es obliegt dem Kunden, gute Fotos von der Beanstandung zu machen und diese mit der genauen Teilbeschreibung per E-Mail oder Post einzuschicken. Der Nachweis des Mangels muss innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt erfolgen. Versäumt der Kunde die Prüfung der Kaufsache, die Beanstandung oder den Nachweis des Mangels, gilt die Kaufsache als genehmigt. Versteckte Mängel bleiben vorbehalten.

 
14. Garantie und Gewährleistung

14.1. Im Falle einer Garantie oder einer Gewährleistung muss die Originalverpackung vorhanden sein, da aufgrund dieser eine Außenwirkung durch Dritte erkennbar ist. Sollte die Originalverpackung nicht mehr greifbar sein, so behält sich die JVmoebel  das Recht vor eine Garantie/Gewährleistung ab zu schlagen.

14.2. Für Material- und Konstruktionsfehler gewährt die JVmoebel  24 Monate Garantie ab dem Datum des Empfangs. Abweichende schriftliche Vereinbarungen für spezielle Waren bleiben vorbehalten.

14.3. Keine Gewähr wird für Mängel geleistet, die weder für das Aussehen noch für die Funktion der Kaufsache von Bedeutung sind. Dies beinhaltet kleinere Kratzer, Abschürfungen, Abplatzungen, geringe Farbunterschiede(insbesondere bei Leder/Kunstleder-kombinationen) etc. Die Tauglichkeit oder der Wert der Kaufsache muss erheblich gemindert sein (vgl. 197 OR)

14.4. Die Garantie erlischt, wenn die Ware weiterverarbeitet oder auf andere Weise verändert wird. Keine Garantie wird für Schäden übernommen, die durch den Einsatz von Fremdmaterial, insb. auch durch Dübel und Schrauben für die Montage, verursacht werden. Nicht unter die Garantie fallen Abnützungen, Verschleiss- und Alterserscheinungen, insb. wenn diese durch unsachgemässe Behandlung der Ware verursacht oder begünstigt wurden.

14.5. Das Wahlrecht der Gewährleistungsansprüche steht nur der  JVmoebel  zu. Sie entscheidet ob der Kunde eine Nachbesserung, eine Wandlung oder eine Minderung erhält. In der Regel erhält der Kunde eine Nachbesserung.

14.6. Die Ware wird dort ausgetauscht, wo sie der Kunde empfangen hat. Wurde die Ware geliefert, trägt die JVmoebel  die zusätzlichen Lieferkosten.

14.7. Sollte im Falle einer Garantie oder Nachlieferung die Ware nicht mehr lagernd sein, so greift erneut die Lieferfrist und Nachlieferfrist für eine Nachbestellung, der  JVmoebel  müssen jedoch mindestens 14 Wochen zur Nachbesserung eingeräumt werden.

14.8. Möbel welche ab Ausstellung( im Showroom oder einer Filiale) durch den Kunden gekauft wurden, unterliegen nicht den Garantie und Gewährleistungsbestimmungen. Es gilt gekauft wie gesehen, somit entfällt hier der Garantie und Gewährleistungsanspruch.

14.9. Keine Garantie oder Gewährleistung wird auf die Elektronik in Sofas oder Betten (z.B. Beleuchtung in Armlehnen oder in Kopfteilen) gewährt, insbesondere nicht auf die Glühbrinen oder sonstige Leuchtmittel.

 

15. Haftungsbeschränkung

15.1 Die Haftung der  JVmoebel  für verspätete oder mangelhafte Erfüllung, insb. für mittelbaren oder weiteren Schaden, ist ausgeschlossen, soweit es das Gesetz zulässt. Gleiches gilt für die Haftung für Hilfspersonen und die Produkthaftung.

15.2 Der Shop wird wie vorhanden und "mit allen eventuellen Mängeln" zur Verfügung gestellt. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Eventuelle Mängel oder Fehler im Onlineshop sind kein Reklamationsgrund. Die JVmoebel   übernimmt keine Haftung auf Grund von Nichtgefallen oder ähnlichen Irrtümern, die durch die Nutzung des Onlineshops entstehen.

 
16. Urheberrecht
Das Urheberrecht an der Gestaltung der Website und deren Inhalte liegt vollumfänglich bei der JVmoebel . Ohne die Genehmigung der JVmoebel   ist jegliche Weiterverwendung der Inhalte untersagt. Im Falle vom unrechtmässigen Gebrauch von Inhalten, Layouts oder Bildmaterial behält sich die JVmoebel  das Recht vor sofort entsprechende Massnahmen ein zu leiten.

 
17. Datenschutz

Die JVmoebel  verpflichtet sich die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten. Insbesondere werden keine Daten an Dritte weitergegeben.

17.1  Identitäts- und Bonitätsprüfung bei Auswahl von Klarna Zahlungsarten    Wenn Sie sich für eine der Zahlungsoptionen unseres Partners Klarna GmbH [Link auf https://www.klarna.de/ch/endkunden-ch/] entscheiden, werden Sie im Bestellprozess gebeten, in die Übermittlung der für die Abwicklung der Zahlung und eine Identitäts- und Bonitätsprüfung erforderlichen  Daten an Klarna einzuwilligen. Sofern Sie Ihre Einwilligung erteilen, werden Ihre Daten (Vor- und Nachname, Anrede, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Geburtsdatum, E-Mail Adresse und Telefonnummer) sowie die Daten im Zusammenhang mit Ihrer Bestellung (wie etwa Warenkorb, Bestellhistorie, Zahlungserfahrungen, IP

Adresse, zusammen mit den persönlichen Informationen auch die personenbezogenen Daten)  an Klarna übermittelt.    Zum Zwecke der eigenen Identitäts- und Bonitätsprüfung übermittelt Klarna oder von Klarna beauftragte Partnerunternehmen Daten an Wirtschaftsauskunfteien (Auskunfteien) und erhält von diesen Auskünfte sowie ggf. Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Detaillierte Informationen hierzu und zu den eingesetzten Auskunfteien sind den Datenschutzbestimmungen [Link auf https://www.Klarna.de/kunden/agb-ch# datenschutz] der Klarna GmbH zu entnehmen.    Des Weiteren setzt Klarna zur Aufdeckung und Prävention von Betrug ggf. Hilfsmittel Dritter ein. Mit diesen  Hilfsmitteln gewonnene Daten werden ggf. bei Dritten verschlüsselt gespeichert, so dass sie lediglich von Klarna lesbar sind. Nur wenn Sie eine Zahlart unseres Kooperationspartners Klarna auswählen, werden diese Daten verwendet, ansonsten verfallen die Daten automatisch nach 30 Minuten.

 
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

18.1. Es ist materielles schweizerisches Recht anwendbar, insbesondere das Kaufrecht (Art. 184 ff. OR). Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht) ist nicht anwendbar.

18.2. Gerichtsstand ist Zug. Die JVmoebel   ist aber berechtigt, den Kunden vor jedem anderen zuständigen Gericht im In- und Ausland zu belangen.

 
19. Salvatorische Klausel

Sollte eine hier aufgestellte Bestimmung unwirksam oder nichtig sein, werden die übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung soll in diesem Fall eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Bestimmung treten.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus, oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten ist, solange das Bundesrecht keinen abweichenden zwingenden Gerichtsstand nennt, Zug Schweiz.